- Jubiläumsgeschenke
- des Arbeitgebers an Arbeitnehmer.- 1. Lohnsteuer: J. sind, anders als früher, nicht mehr steuerfrei.- 2. Erbschaftsteuer: J. sind i.d.R. als steuerfreie Gelegenheitsgeschenke (§ 13 I Nr. 14 ErbStG) zu behandeln.
Lexikon der Economics. 2013.